Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Vertragsinhalt

MV-Eichfahrzeug stellt dem Auftraggeber ein Eich- bzw. Belastungsfahrzeug inklusive Bediener zur Verfügung. Das Fahrzeug dient primär als
Prüfmittel für die Justierung, Eichung und Befundprüfung von Waagen bis zu 50t. Die Bedienung des Fahrzeuges erfolgt hierbei durch den Bediener nach Anweisungen des Auftraggebers vor Ort.

Ferner sind Nutzungen für Waagen >50t, als Belastungsfahrzeug für Kran- und Radladerprüfungen oder ähnliches in Absprache möglich. Hierbei kann es einzelfallabhängig zu zusätzlichen Anforderungen an den Auftraggeber, wie beispielsweise dem Stellen zusätzlicher Ersatzlast, kommen.

Fahrzeugdaten

Gesamtzug bestehend aus Eichfahrzeug und Tieflader:

• Eichgewichte: 25x 1 Tonne, 2x 0,25 Tonnen

• Totlast ca. 4 Tonnen

• Stapler zum Bewegen der Gewichte vor Ort (ca. 6,5 t)

• Zusatzmassen in Form des Zuges: ca. 18 Tonnen

• Gesamtachsstand des Eichfahrzeuges: ca. 5 Meter

Durchführung

Für die ordnungsgemäße Durchführung jeder Eichung oder Prüfung ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass …

• die Arbeitsstelle mit dem Fahrzeug auf befestigten Wegen erreicht werden kann. Als befestigt gelten insbesondere geteerte oder geplasterte Deckbeläge.

• an der Arbeitsstelle ausreichend Raum zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung steht. Insbesondere bei Fahrspurwaagen ist die Zugänglichkeit per Stapler an mindestens einer der Seiten auf voller Länge zu gewährleisten.

• die Arbeitsstelle sicher und frei von groben Verunreinigungen ist. Dies beinhaltet im Winter auch das Räumen von Schnee und Eis.

Bei Nichterfüllung der Anforderungen kann der Auftrag durch den Fahrzeugbediener zurückgewiesen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Kosten in voller Höhe zu tragen.

Im Falle witterungsbedingter Ablehnung, Zurückweisung durch den Eichbeamten oder einem negativen Ergebnis der Eichung bzw. Prüfung entstehen dem Auftraggeber keine Forderungen gegenüber MV-Eichfahrzeug. Die Kosten des Einsatzes sind in voller Höhe zu tragen.

Termine

Termine kommen nur zustande indem sie zwischen dem Auftraggeber und MV-Eichfahrzeug schriftlich, auch elektronisch, vereinbart werden.

Bei Absagen seitens des Auftraggebers weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Termin ist der Auftraggeber zur Zahlung von 50% des vereinbarten Entgelts als Stornierungsgebühr verpflichtet. Erfolgte bereits eine Anfahrt zum Einsatzort werden zusätzlich Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Wird ein bereits begonnener Auftrag abgebrochen, ist dieser in voller Auftragshöhe zu erstatten.

Kann das Fahrzeug auf Grund von MV-Eichfahrzeug nicht zu verantwortenden Umständen nicht zum vereinbarten Termin am Einsatzort sein, bestehen für den Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche. Dies beinhaltet inbesondere widrige Wetterbedingungen, Stau, Unfälle, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, behördlich angeordneten Fahrtunterbrechungen oder ähnliches.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Stralsund.

Diese AGB sind gültig soweit keine abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde.

Stand der AGB: Dezember 2021